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Corona: Verlängerung der Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022

13.01.2022

Angesichts der vierten Corona-Welle und der damit einhergehenden Schäden für die Wirtschaft werden die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 fortgeführt. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Hilfen geeinigt. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Dieses Instrument gab es zwar bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus, in der Überbrückungshilfe IV wird es aber angepasst und verbessert. Dadurch er-halten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind - etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter - eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro. Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe Plus 2022 sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Die umfassenden Ausführungsbestimmungen, die sich oft kurzfristig ändern, machen es leider schwierig, auf die Corona-Hilfen im Rahmen dieser Mandanteninformation konkret einzugehen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, die das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium laufend aktualisieren.

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen


Alle Angaben ohne Gewähr.