Wir nehmen uns Zeit für Ihre steuerlichen Anliegen. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Wir nehmen uns Zeit
für Ihre steuerlichen Anliegen.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Arbeitgeber: Höhe der Insolvenzgeldumlage in 2024 unverändert

15.01.2024

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Arbeitgeber müssen durch eine monatliche Umlage die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes aufbringen. Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie Privathaushalte sind von der Zahlung der Umlage ausgenommen. Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2024 wurde durch Rechtsverordnung auf 0,06 Prozent festgesetzt und bleibt damit gegenüber dem Jahr 2023 unverändert.

Bereitgestellt durch:
Logo


Alle Angaben ohne Gewähr.